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ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ (AGG) 1. Einführung
Das am 18. August 2006 in Kraft getretene Antidiskriminierungsgesetz, kurz AGG, wird die Rechtslandschaft in Deutschland deutlich ändern. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten daher zumindest in Grundzügen über die neuen Regelungen informiert sein. Ziel des neuen Gesetzes, welches europarechtliche Vorgaben umsetzt,
ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse,
ethnischer Herkunft, des Geschlechts,
der Religion oder Weltanschauung,
wegen Behinderungen, des Alters
oder der sexuellen Identität zu
verhindern oder zu beseitigen. Die neue Rechtslage hierzu stellt sich in der Praxis als echte Herausforderung
für alle Seiten dar, welche durch eine enorme Rechtsunsicherheit
bedingt ist, da Gerichtsurteile frühestens im kommenden Jahr
zu erwarten sind. Unzulässig ist z.B. die Stellenanzeige "Erfahrener Personalleiter, mindestens 45 Jahre alt, gesucht" oder "Junger, dynamischer Sachbearbeiter gesucht". Jedoch darf andererseits nach § 10 AGG aufgrund des Alters unterschieden werden, sofern dies ein objektives, angemessenes und legitimes Ziel darstellt. Vorsicht ist vor allem - aufgrund des großen Adressatenkreises
- bei Stellenanzeigen geboten. Besonders kritisch sollte man
daher auf den Zusatz "/in" oder den Zusatz "(männl/weibl.)"
z.B. bei "Vorstand" achten. Dabei sind Rechtsverstöße gegen das AGG besonders gefährlich:
Zum einen besteht eine Vermutung für den Verstoß gegen
das Benachteiligungsverbot. Zum anderen kann diese Vermutung nur in
engen Grenzen widerlegt werden (z.B. bei Schreibfehlern in Stellungsanzeigen,
sofern trotzdem eine benachteiligte Person eingestellt wurde). Später
können Gründe für die Benachteiligung kaum mehr "nachgeschoben"
werden. Abschließend kann man insbesondere Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern
jedenfalls empfehlen, alle relevanten Vorfälle
lückenlos zu dokumentieren
bis eine gesicherte Rspr. vorliegt. Unternehmern ist dringend nahe
zu legen, ihrer gesetzlichen Schutz- und Schulungspflicht nachzukommen,
§ 12 AGG. Es sollte beachtet werden, Entschädigungsansprüche innerhalb
von zwei Monaten nach einer Ablehnung
geltend zu machen. Innerhalb weiterer drei Monate
ist spätestens Klage zu erheben.
2. Weitere Informationen a) Skript zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit Darstellung der rechtlichen Grundlagen und praktischen Handlungsempfehlungen. Download: [AGG Skript] (1,3 MB, PDF).
b) Weiterhin empfielt sich zu diesem aktuellen Thema unser Seminarskript zum Thema Arbeitsvertrag mit Musterverträgen, Musterformuierungen und Erläuterungen. Download: [derzeit nicht verfügbar] (0,3 MB, PDF)
c) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Volltext.
Download: [derzeit nicht verfügbar] (0,5 MB, PDF). Es handelt sich hierbei um ein Aushangexempar welches auch die aushangpflichtige Norm des § 61b Arbeitsgerichtsgesetz enthält.
d) Die CD-ROM zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit Mustertexten, Skripten, Musterschreiben, Checklisten und Gesetzen
3. Unsere Informations- und Schulungsangebote a) LRF-SEMINARE ® aa) Unternehmenssteuerreform und Reform des GmbH-Rechts Wir laden Sie ein zu einer Informationsveranstaltung rund um die aktuellen Themen Unternehmenssteuerreform und Reform des GmbH-Rechts (MoMiG). Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie unter Tel.: 0341 / 462 68 69 (RA Francke). Veranstalter sind BDO - Deutsche Warentreuhand AG und Rechtsanwaltskanzlei LUKE · ROBEL & FRANCKE. (Achtung: Die Veranstaltung findet nicht am Johannisplatz statt !)
bb) Seminar "AGG und Arbeitsvertrag" Seminarort: Praxisklinik am Johannisplatz Termin: Aufgrund der großen Nachfrage ist ein weiterer Termin
zum Thema in Planung. Die Termine werden in Kürze bekannt gegeben. Zur Haftungserleicherung des Arbeitgebers (§ 12 Abs. 2 AGG) erhalten Teilnehmer unserer Seminare natürlich ein Zertifikat über die Schulung.
cc) Seminar zum Arzthaftungsrecht
Wir laden Sie ein zu einem Seminar um das aktuelle Thema Arzthaftungsrecht. Eingeladen sind insbesondere Ärzte, Zahnärzte und Verwaltungspersonal im klinischen Bereich. Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie unter Tel.: 0341 / 462 68 69 (RA Francke).
b) SCHULUNGEN UND INDIVIDUELLE BERATUNGEN aa) LRF-Inhouse-Schulungen ® - Auf Anfrage -
bb) Persönliche Beratung - auch nach kurzfristiger Terminsvereinbarung -
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