![]() |
||||||||||||||
| Sozietät |
Kompetenzen |
|||||||||||||
| Arbeitsrecht | ||||||||||||||
![]() |
Wirtschafts- und Vertragsrecht |
|||||||||||||
| Wirtschaftsrecht | ||||||||||||||
| Gew. Rechtsschutz | ||||||||||||||
| Unternehmensrecht | ||||||||||||||
| Familienrecht | ||||||||||||||
| Erbrecht | ||||||||||||||
|
BEGRIFF WIRTSCHAFTSRECHT Das Wirtschaftsrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsbereiche, welche besonders für kleine bis mittelständische Unternehmen von hoher Bedeutung und Relevanz sind. Beispielsweise gilt das Handelsrecht als sog. „Sonderprivatrecht für Kaufleute“ für die meisten Unternehmer. Es trägt den besonderen Bedürfnissen der Schnelligkeit des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung, indem es ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Rechtskenntnis voraussetzt. So müssen z.B. Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bewusst gestaltet und eingesetzt werden. Der Erfolg eines Unternehmens hängt u.a. maßgeblich von der Kenntnis der rechtlichen Problemfelder und der Nutzung aller zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ab. Im Rahmen des Gesellschaftsrechts heißt dies beispielsweise, die für Ihr Unternehmen bestmögliche Gesellschaftsform zu finden. Neben GbR, OHG, KG, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG bis zur GmbH, der AG, einer englischen Limited oder Ltd & Co KG stehen Ihnen weitere zahlreiche Gesellschaftsformen zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Teilgebieten des Wirtschaftsrechts:
- Beratung bei der Firmenwahl und Durchführung von Firmengründungen, einschließlich der umfassenden Anfertigung von Gesellschaftsverträgen. - Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei allen zivilrechtlichen und handelsrechtlichen Streitigkeiten, - Forderungsdurchsetzung / Inkasso. - Marken- und Wettbewerbsrechtliche Beratung und Vertretung, Onlinerecht, Uhrberrecht und Namensrecht. - Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. - Seminare und Schulungen im Wirtschaftsrecht.
Information zum Risikobegrenzungsgesetz Die Finanzmärkte durchleben schwierige Zeiten und auch Immobiliengeschäfte sind durch die aktuelle Entwicklung der letzten Jahre mit erheblichen Risiken behaftet. Durch das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz), das am 18. August 2008 in Kraft getreten ist, sind Änderungen im BGB und der ZPO u. a. erfolgt, die den Schutz der Kreditnehmer verbessern sollen. Vor allem bei Kreditverkäufen sollen die Rechte des Darlehensnehmers durch diese Maßnahmen gestärkt werden.
Erwirbt eine Bank oder - wie hier - eine Sparkasse Zertifikate zu einem gegenüber dem Nennbetrag reduzierten Ausgabepreis und verkauft sie diese dann zum Nennbetrag an Privatanleger weiter, muss sie unaufgefordert auf die Handelsspanne hinweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, ist es dem Kunden nicht möglich zu beurteilen, ob das Geldinstitut ihn allein kundenorientiert oder auch mit Blick auf das eigene Umsatzinteresse beraten hat. In dem vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall ging es um hochriskante Lehman Brothers-Zertifikate "Bull Express Garant Anleihen", die bekanntlich mit dem Zusammenbruch der amerikanischen Bank praktisch wertlos geworden sind. Die Sparkasse wurde wegen der mangelnden Beratung zum Ersatz des Wertverlustes verurteilt. Urteil des LG Hamburg vom 01.07.2009 - 325 O 22/09
Sittenwidrige Mithaftung für Darlehen des Freundes Ein Mann überredete seine Freundin, zusammen mit ihm ein Darlehen zur Finanzierung einer Eigentumswohnung aufzunehmen. Das Gehalt der Freundin sollte als zusätzliche Sicherheit dienen. Von dem Geld kaufte der Mann als Alleineigentümer die Wohnung. Nach der Trennung verweigerte die Frau jegliche Mithaftung aus dem Darlehensvertrag. Der Bundesgerichtshof verneinte eine Einstandspflicht der Ex-Freundin. Zum einen hatte sie - für die kreditgebende Bank ersichtlich - keinerlei Nutzen aus dem Darlehen gehabt. Zum anderen reichte ihr Einkommen nicht annähernd zur Rückführung der Schulden aus. Die Bank hätte auch insoweit erkennen müssen, dass die Frau die Unterschrift nur aus „emotionaler Verbundenheit“ zum Kreditnehmer geleistet hat. Ein derartiger Vertrag ist sittenwidrig und damit nichtig. Urteil des BGH vom 16.06.2009 - XI ZR 539/07
Widerruf einer Anlagefinanzierung nach unzureichender Widerrufsbelehrung Ein Ehepaar trat im Jahr 1996 nach einem Hausbesuch eines Anlagevertreters einem geschlossenen Immobilienfonds bei. Die Einlage von fast 100.000 DM wurde durch einen gleichzeitig vermittelten Kredit durch eine kooperierende Bank finanziert. Als die Anlagegesellschaft nach wenigen Monaten insolvent wurde, widerriefen die Anleger den Darlehensvertrag. Die Bank berief sich darauf, dass die zweiwöchige Widerrufsfrist längst abgelaufen sei. Das Paar wandte hiergegen ein, nicht ordnungsgemäß belehrt worden zu sein. In der Belehrung hieß es nämlich „Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen diese Belehrung ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor uns die von Ihnen unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrages zugegangen ist. …“. Der Bundesgerichtshof teilte diese Auffassung. Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung. Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, sein Widerrufsrecht auszuüben. Die dem Ehepaar ausgehändigte Widerrufsbelehrung erfüllte diese Voraussetzungen nicht. Denn nach dieser Belehrung beginnt die Frist entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht mit Aushändigung der Belehrung, sondern erst dann, wenn die unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrages der Bank zugegangen ist. Wann dies der Fall ist, entzieht sich in aller Regel der Kenntnis des Darlehensnehmers, der über interne Abläufe beim Kreditgeber nicht informiert ist. Danach war die Widerrufsbelehrung als nicht gesetzeskonform anzusehen. Die geprellten Anleger konnten den Kreditvertrag somit noch nach Ablauf der Zweiwochenfrost widerrufen. Urteil des BGH vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Sparkassen dürfen Darlehensforderungen abtreten Ein Sparkassenkunde wehrte sich gegen die Abtretung der gegen ihn bestehenden Darlehensforderung an ein Inkassounternehmen. Derartige Abtretungen werden insbesondere bei "notleidenden" Darlehen und Krediten zunehmend auch von Sparkassen vorgenommen. Wie bereits in einem früheren Urteil, bei dem es um die Forderungsabtretung durch eine Bank ging (XI ZR 195/05), spielten für den Bundesgerichtshof etwaige mit der Abtretung einhergehende Rechtsverstöße für die Wirksamkeit der Forderungsabtretung keine Rolle, weil sich weder aus dem Bankgeheimnis die zumindest stillschweigende Vereinbarung eines Abtretungsverbots noch aus dem Bundesdatenschutzgesetz oder aus sonstigen Bestimmungen ein gesetzliches Abtretungsverbot herleiten lassen. Der Darlehensschuldner muss sich daher künftig mit dem "neuen" Darlehensgläubiger auseinandersetzen. Urteil des BGH vom 27.10.2009 - XI ZR 225/08
Provisionsanspruch trotz Käuferklage auf Schadensersatz Der Provisionsanspruch des Maklers ist abhängig vom Abschluss eines Hauptvertrags (Miet- oder Kaufvertrag). Der Provisionsanspruch bleibt bei der Vermittlung eines Kaufvertrags bestehen, wenn der Kunde aufgrund erheblicher Mängel der Immobilie den Verkäufer wegen arglistig verschwiegener Mängel auf sogenannten großen Schadensersatz in Anspruch nimmt. Allein die Anfechtbarkeit des Vertrags mit der Folge, dass dieser von Anfang an als nichtig anzusehen ist, lässt den Provisionsanspruch entfallen. Will der Käufer seine Provision zurückerhalten, muss er auch tatsächlich die Anfechtung des Hauptvertrags erklären. Urteil des BGH vom 09.07.2009 - III ZR 104/08
Offenhaltung der Hauseingangstür zu Gewerberäumen Der Mieter von Gewerberäumen kann vom Vermieter verlangen, dass die Hauseingangstür während der gewerblichen Geschäftszeiten geöffnet bleibt und den Kunden nicht erst auf Klingeln über eine Schließanlage Zugang gewährt werden muss. Dies gehört - so das Landgericht Itzehoe - zum vertragsgemäßen Gebrauch eines gewerblichen Mietobjekts. Urteil des LG Itzehoe vom 09.07.2009 - 7 O 191/08
Kaufrecht: Aufforderung zur sofortigen Mängelbeseitigung Ist eine gekaufte Sache mangelhaft, kann der Käufer wahlweise Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und Schadensersatz hinsichtlich seiner vergeblichen Aufwendungen geltend machen (§ 437 BGB). Voraussetzung hierfür ist jedoch in jedem Fall, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache gesetzt hat (§ 439 Abs. 1 BGB). Zwar verlangt das Gesetz, dass der Käufer dem Verkäufer eine "angemessene Frist" setzen muss, jedoch reicht es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus, wenn der Käufer den Verkäufer bittet, den Schaden "umgehend" oder "sofort" zu beheben. Dem Zweck der Fristsetzung, dem Schuldner vor Augen zu führen, dass er die Leistung nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt erbringen kann, sondern dass hierfür eine zeitliche Grenze besteht, wird auf diese Weise hinreichend Genüge getan. Kommt der Verkäufer der Aufforderung nicht nach, kann der Käufer die Sache von einem Dritten in Ordnung bringen lassen und dem Verkäufer dies in Rechnung stellen. Urteil des BGH vom 12.08.2009 - VIII ZR 254/08
Sperrung eines eBay-Accounts wegen schwerwiegender Verstöße gegen AGB Der Betreiber der Verkaufsplattform eBay ist berechtigt, den Account eines Unternehmens zu sperren, wenn über dessen Zugang mehrmals in eklatanter Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen wurde. Hierbei spielt es keine Rolle, dass ein Mitarbeiter den Zugang in unberechtigter Weise für private Geschäfte genutzt hat. Bei - wie hier - besonders schwerwiegenden Verstößen bedarf es keiner vorherigen Abmahnung durch eBay. Das betroffene IT-Unternehmen konnte sich auch nicht darauf berufen, wirtschaftlich auf die Verkäufe über eBay angewiesen zu sein. Das Brandenburgische Oberlandesgericht zählte zu dem für das betroffene Unternehmen sachlich relevanten Markt auch sämtliche Online-Shops, Internetplattformen und Online-Marktplätze. Insgesamt hat eBay hier höchstens einen Marktanteil von einem Drittel. Der von eBay ausgeschlossene Händler muss daher seine Verkaufsaktivitäten auf andere Bereiche des Internets verlagern. Urteil des OLG Brandenburg vom 17.06.2009 - Kart W 11/09
Konkurrenzschutz auch ohne ausdrückliche Vereinbarung Bei der Vermietung von Geschäftsräumen oder Gewerbegrundstücken gehört es auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zu den Vermieterpflichten, dass im selben Haus oder auf demselben Gelände kein Konkurrenzbetrieb eines anderen Mieters untergebracht wird. Einer ausdrücklichen Vereinbarung im Miet- oder Pachtvertrag bedarf es jedoch nicht. In der Regel kann der Mieter auch ohne Absprache davon ausgehen, dass sein Vertragspartner den Vorteil einer bei Mietbeginn bestehenden Monopollage, der sich üblicherweise in einer höheren Miete niederschlägt, bei Vertragsabschluss realisiert und von einer späteren Vermietung anderer Räume an Konkurrenten des Mieters absieht. Diese Grundsätze gelten jedoch nur, wenn der unveränderte Fortbestand einer räumlichen Alleinstellung des Mieters bei Abschluss des Mietvertrages im alleinigen Herrschaftsbereich des Vermieters liegt. Urteil des Brandenburgischen OLG vom 10.06.2009 - 3 U 169/08
Grundsätze zur Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung Ein Bauhandwerker kann die Beseitigung eines Werkmangels verweigern, wenn dies mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Unternehmer zu Recht den Einwand des unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungsaufwands erhoben hat, ist der Grad des Verschuldens des Unternehmers an der Entstehung des Mangels in die Gesamtabwägung einzubeziehen. Der Bundesgerichtshof stellt in diesem Zusammenhang jedoch klar, dass allein der Umstand, dass der Unternehmer den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, es nicht rechtfertigt, ohne eine solche Gesamtabwägung dem Unternehmer diesen Einwand zu verweigern. Ist jedoch die Funktionsfähigkeit des Werks spürbar beeinträchtigt, so kann die Nachbesserung in der Regel nicht wegen der hohen Kosten verweigert werden. Beschluss des BGH vom 16.04.2009 - VII ZR 177/07
Kündbarkeit eines auflösend bedingten Pachtvertrags In einem Pachtvertrag über ein Gewerbeobjekt wurde vereinbart, dass das Pachtverhältnis so lange bestehen soll, bis die Nutzung aufgrund behördlicher Anordnung untersagt wird. Die Parteien stritten darüber, ob bei einer derartigen Regelung eine ordentliche Kündigung des Pachtvertrags möglich ist. Der Bundesgerichtshof führt hierzu aus, dass ein unter einer auflösenden Bedingung (hier behördliche Nutzungsuntersagung) geschlossener Pachtvertrag als unbefristeter Vertrag ordentlich kündbar ist, wenn die Parteien die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nicht ausgeschlossen haben. Ob der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung eine solche weitergehende, das ordentliche Kündigungsrecht ausschließende Bedeutung zukommt, hat im Streitfall diejenige Vertragspartei darzulegen und zu beweisen, die sich auf diese Bedeutung beruft. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, steht dem anderen Vertragsteil das Recht zur ordentlichen Kündigung zu. Urteil des BGH vom 01.04.2009 - XII ZR 95/07
Abnahme mit Ingebrauchnahme eines Werks Der Zeitpunkt der Abnahme einer Handwerkerleistung ist u.a. für den Lauf der Verjährungsfrist von Bedeutung. Eine Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, zum Beispiel durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme. Dem steht auch nicht entgegen, dass das Werk noch unwesentliche, noch zu beseitigende Mängel aufweist. So sah das Brandenburgische Oberlandesgericht in der Ingebrauchnahme einer Wohnhausterrasse rechtlich eine Abnahme des Werks. Der bauausführende Handwerker konnte hiergegen nicht einwenden, dass die Silikonverfügung der verlegten Platten noch ausstehe. Diese Arbeiten machten nicht einmal 5 Prozent der Gesamtleistung aus und waren daher als unwesentlich anzusehen. Da die Verjährung danach bereits mit der Benutzung der Terrasse zu laufen begann, war der Restzahlungsanspruch des Handwerkers in dem entschiedenen Fall bereits verjährt. Urteil des OLG Brandenburg vom 29.04.2009 - 4 U 85/07
EuGH kippt deutsche Regelung über Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters Nach der einschlägigen EU-Richtlinie ist es nicht erlaubt, dass der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters von vornherein durch seine Provisionsverluste infolge der Beendigung des Vertragsverhältnisses begrenzt wird, auch wenn die dem Unternehmer verbleibenden Vorteile höher zu bewerten sind. Mit dieser Entscheidung erklärt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die in Deutschland geltende Regelung für unwirksam, wonach die Vorteile, die ein Unternehmen aus dem vom Handelsvertreter aufgebauten Kundenstamm zieht, nur in Ausnahmefällen zu berücksichtigen sind und ansonsten die vom Vertreter verdienten Provisionen maßgeblich sind. Urteil des EuGH vom 26.03.2009 - C-348/07
Zivilprozess: Kostenerstattung umfasst auch Verdienstausfall des Geschäftsführers Nimmt der Geschäftsführer einer GmbH im Rahmen eines Zivilprozesses an einem Gerichtstermin teil, zu dem das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet hat, muss der unterlegene Prozessgegner neben den Auslagen des Geschäftsführers (z.B. Fahrtkosten) auch dessen Verdienstausfall erstatten. Hierzu reicht es aus, wenn die Zeitversäumnis einen messbaren Nachteil für die Partei mit sich bringt, was für die Teilnahme eines Geschäftsführers an einem Gerichtstermin in der Regel anzunehmen ist. Ein konkreter Verdienstausfall muss nicht nachgewiesen werden. Dem Kostenerstattungsantrag kann der durchschnittliche Bruttoverdienst des Geschäftsführers zugrunde gelegt werden. Urteil des BGH vom 02.12.2008 - VI ZB 63/08
Eilverfahren zur erneuten Freischaltung eines eBay-Kontos Ein eBay-Mitglied kann sich im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen die vom Betreiber der Auktionsplattform veranlasste Sperrung seines Mitgliedskontos zur Wehr setzen, bis der Betreiber einen zur sofortigen Sperrung zwingenden Rechtfertigungsgrund nachweist. Beschluss des OLG Brandenburg vom 12.11.2008 - 6 W 183/08
BGH bejaht Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts Erstmals hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Mitgliedskontos (Account) bei der Internet-Auktionsplattform eBay dafür haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen. Die Ehefrau eines eBay-Mitglieds hatte angeblich ohne dessen Wissen bei eBay ein Halsband „Cartier Art“ angeboten. Daraufhin nahm der Inhaber der bekannten Luxusmarke den Ehemann auf Unterlassung der Markenverletzung in Anspruch. Die Karlsruher Richter bejahten eine Mithaftung des Ehemanns. Urteil des BGH vom 11.03.2009 - I ZR 114/06
Widerrufsbelehrung: vier Wochen sind kein Monat Nach Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg stellt es nicht lediglich einen Bagatellverstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, wenn in der Widerrufsbelehrung nicht die im Internetversandhandel geltende Widerrufsfrist von einem Monat, sondern eine - bekanntlich kürzere - Frist von vier Wochen angegeben wird. Das Gericht begründete dies mit der ansonsten drohenden Nachahmungsgefahr.
EuGH / BGH: kein Wertersatz bei Umtausch einer mangelhaften Kaufsache Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut einen Widerspruch zwischen den deutschen Gewährleistungsregelungen und den entsprechenden EU-Richtlinien festgestellt. Urteil des EuGH vom 17.04.2008 - C-404-06 Wertersatz;
Unwirksame Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Fristenplan für die vom Mieter während des Vertragsverhältnisses durchzuführenden Schönheitsreparaturen nur dann zulässig, wenn der Vermieter durch Formulierungen wie „in der Regel“ oder „im Allgemeinen“ zum Ausdruck bringt, dass die Fristen flexibel sind und an den tatsächlichen Renovierungsbedarf angepasst werden können. Urteil des BGH vom 08.10.2008 - XII ZR 84/06
Versteckte Zahlungspflicht bei Internetangebot In letzter Zeit kommt es häufiger vor, dass unseriöse Internetanbieter Kunden mit angeblich kostenlosen Dienstleistungen (z.B. Horoskope, Mitfahrgelegenheiten etc.) locken und die Leistungen dann nachträglich mit zum Teil völlig überhöhten Gebühren in Rechnung stellen. Derartige Ansprüche bestehen nur bei einer wirksamen Vergütungsvereinbarung. Wird durch die Gestaltung einer Internetseite der Eindruck erweckt, es würde eine Gratisleistung angeboten, so wird eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen „versteckte“ Klausel, die eine Kostenpflicht regelt, als sogenannte überraschende Klausel nicht Vertragsbestandteil. Eine Zahlungsverpflichtung kann daher hieraus nicht hergeleitet werden. Urteil des AG Hamm vom 26.03.2008 - 17 C 62/08
Unzulässige Belehrung über Rückgaberecht Die im Rahmen der Einräumung eines Rückgaberechts von einem gewerblichen eBay-Händler gegenüber Verbrauchern verwendete Klausel „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung“ ist irreführend und damit wettbewerbswidrig. Dem Wort „frühestens“ kann der Durchschnittsverbraucher zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs möglicherweise noch von weiteren Voraussetzungen abhängt. Er wird jedoch komplett im Unklaren gelassen, welche Voraussetzungen das sind. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Verbraucher bei Nichterfüllung der betreffenden weiteren Voraussetzungen die Frist für die Ausübung des Rückgaberechts irrtümlicherweise für bereits abgelaufen hält und deshalb von der Ausübung eines ihm an sich noch zustehenden Rückgaberechts absieht. Hinweis: Der Gesetzgeber hat nach zahlreichen Beanstandungen durch die Gerichte zum 1.4.2008 überarbeitete Musterbelehrungen über das Verbrauchern zustehende Widerrufs- bzw. Rückgaberecht veröffentlicht (Anlagen 2 und 3 zu § 14 BGB Info-V). Urteil des OLG München vom 26.06.2008 - 29 U 2250/08
Zu sog. „Verwaltungskosten“ in den Betriebskosten Wird in einer formularvertraglichen Aufzählung der auf den Gewerberaummieter umlegbaren Betriebskosten der isolierte Begriff „Verwaltungskosten“ verwendet, ohne dass dieser näher umschrieben oder der Höhe nach begrenzt wird, ist die Vertragsklausel intransparent und damit insgesamt unwirksam. Der Mieter hat die Verwaltungskosten nicht zu tragen. Urteil des OLG Rostock vom 10.04.2008 - 3 U 158/06
Neuwagenkauf: Bedeutung der Herstellerangaben zum Kraftstoffverbrauch Wird bei einem Neuwagenkauf in einem Technischen Datenblatt der Kraftstoffverbrauch in l/100 km „nach 1999/100/EG“ dargestellt, so bedeutet dies nicht, dass diese Werte in der täglichen Fahrpraxis erreichbar sein müssen. Bei diesen Angaben handelt es sich vielmehr nur um „Laborwerte“, die sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug beziehen und daher nicht Bestandteil des Angebots sind, sondern allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen dienen. Urteil des OLG Karlsruhe vom 01.02.2008 - 1 U 97/07
BGH stoppt Mieterhöhung bei verweigerter Schönheitsreparatur Die Instanzgerichte gehen nach mehreren Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs davon aus, dass ein Fristenplan für die vom Mieter während des Vertragsverhältnisses durchzuführenden Schönheitsreparaturen nur dann zulässig ist, wenn der Vermieter durch Formulierungen wie „in der Regel“ oder „im Allgemeinen“ zum Ausdruck bringt, dass die Fristen flexibel sind und an den tatsächlichen Renovierungsbedarf angepasst werden können. Für den Fall, dass der Mieter die Übernahme der Schönheitsreparaturen unter Berufung auf die Unwirksamkeit der Vertragsklausel verweigert, haben mittlerweile mehrere Gerichte dem Vermieter das Recht zugesprochen, wegen der unterbliebenen Schönheitsreparaturen im Rahmen einer Mieterhöhung einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu erheben. Urteil des BGH vom 09.07.2008 - VIII ZR 181/07
Beweislast bei Aktienkauf bei extrem unseriöser „ad hoc Mitteilung“ Verlangt ein enttäuschter Kapitalanleger Schadensersatz wegen (angeblich) geschönter Geschäftsberichte (ad hoc Mitteilungen) des Unternehmens, muss er im Prozess den konkreten Kausalzusammenhang zwischen der fehlerhaften ad hoc Mitteilung und seiner individuellen Anlageentscheidung nachweisen. Auf diesen Nachweis der konkreten Kausalität für den Willensentschluss des Anlegers kann selbst bei extrem unseriöser Kapitalmarktinformation nicht verzichtet werden. Ein lediglich enttäuschtes allgemeines Anlegervertrauen in die Integrität der Marktpreisbildung reicht daher auch in solchen Fällen nicht aus. Urteil des BGH vom 07.01.2008 - II ZR 229/05
Finanzierung eines überteuerten Anlageobjekts Für den Bundesgerichtshof folgt aus der Sittenwidrigkeit eines Kapitalanlagegeschäfts nicht ohne weiteres die Unwirksamkeit eines Kreditvertrages, der zur Finanzierung einer Kapitalanlage mit einer Bank abgeschlossen wurde. Die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt für sich genommen auch im Falle einer Zusammenarbeit zwischen der finanzierenden Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts nicht zu der widerlegbaren Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt. Eine solche Vermutung kommt nur im Falle einer arglistigen Täuschung in Betracht. Urteil des BGH vom 23.10.2007 - XI ZR 167/05
Widerruf älterer Lastschriften durch Insolvenzverwalter Führt ein Insolvenzverwalter das Konto des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ein Jahr lang für eingehende Gutschriften weiter, ohne die von diesem Konto im Einzugsermächtigungsverfahren abgebuchten Lastschriften zu widerrufen, gelten diese als endgültig genehmigt. Der Insolvenzverwalter kann daher die zwei Monate vor Insolvenzeröffnung vom Schuldnerkonto eingezogenen Beträge vom Gläubiger nicht ersetzt verlangen. Ein sachgerecht arbeitender Verwalter muss - so der Bundesgerichtshof - in der Lage sein, unverzüglich über einen Widerruf von Lastschriften zu entscheiden. Daher kann eine diesbezügliche Untätigkeit des Insolvenzverwalters sowohl vom Gläubiger als auch von der Schuldnerbank nur als Genehmigung der Lastschriften verstanden werden. Urteil des BGH vom 25.10.2007 - IX ZR 217/06
Beweislastregelung bei verlustreicher Vermögensverwaltung Der Bundesgerichtshof versagte einem Bankkunden Beweiserleichterungen bei einer verlustreichen Vermögensverwaltung durch seine Hausbank. Wer seiner Bank sein Vermögen (hier ca. 600.000 Euro) zur Verwaltung in der Weise anvertraut, dass das Kreditinstitut das Geld nach eigenem Ermessen in Aktien, fest verzinslichen Wertpapieren und Investmentfonds anlegen darf, kann bei erheblichen Verlusten nicht ohne weiteres Schadensersatzansprüche erheben. Der Bankkunde muss vielmehr eine objektive Pflichtverletzung des Geldinstituts darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dabei kann er nicht auf Unterstützung der beklagten Bank hoffen. Diese ist in derartigen Fällen nicht verpflichtet, interne Entscheidungsabläufe offen zu legen oder zu begründen, warum sie im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien bestimmte Anlageentscheidungen getroffen hat. Urteil des BGH vom 23.10.2007 - XI ZR 423/06
Keine Eigenbedarfskündigung durch KG Eine Kommanditgesellschaft (KG) kann Wohnräume weder als "Wohnung für sich" noch für Familien- oder Haushaltsangehörige benötigen und daher gegen den Mieter keine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Eigenbedarf i. S. v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kommt in diesem Fall
bereits begrifflich nicht in Betracht, da eine KG keine Familien- oder
Haushaltsangehörige haben kann. Urteile des BGH vom 23.05.2007 - VIII ZR 122/06 und 113/06
Bürgschaft des Arbeitnehmers für geleasten Dienstwagen Insbesondere, wenn die Bonität eines Unternehmens für eine Leasingfinanzierung eines Dienstwagens nicht ausreicht, verlangen Leasinggesellschaften oftmals eine Bürgschaftsübernahme durch den Arbeitnehmer, der den Wagen auch privat nutzt. Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Leasinggeber für den Fall, dass Leasingnehmer und Halter beziehungsweise Nutzer des Fahrzeugs auseinander fallen, Letzteren zusätzlich als Bürgen in den Vertrag aufnimmt, da schließlich dieser auf den Zustand und die Behandlung des Fahrzeugs entscheidenden Einfluss hat. Dieses legitime Interesse besteht nach Auffassung des Amtsgerichts München jedoch dann nicht mehr, wenn der Nutzer auch über seine Nutzungszeit hinaus für Ansprüche der Leasingfirma haften soll. Zum einen entfällt dann der Sicherungszweck, zum anderen könnte sonst eine Kette von Bürgen entstehen, die zu einer völligen Übersicherung führen würde. Im Ergebnis kann daher ein bürgender Arbeitnehmer nach Beendigung der Nutzungszeit (z. B. bei Ausscheiden aus dem Unternehmen) nicht mehr in Anspruch genommen werden. Urteil des AG München vom 18.04.2007 - 12 C 15735/06 (nicht rechtskräftig)
Persönliche Haftung des Vorstandes für unzutreffende ad hoc Meldungen Veröffentlicht der Vorstandsvorsitzende einer Aktiengesellschaft in mehreren ad hoc Meldungen "frisierte" Umsatzzahlen, haftet er neben dem Unternehmen persönlich für den Schaden, den ein Anleger durch einen Kurseinbruch (hier von 50 auf 2 Euro pro Aktie in kurzer Zeit) der im Vertrauen auf die guten Geschäftszahlen erworbenen Aktien erleidet. Urteil des AG München vom 27.04.2007 - 131 C 14756/05
Kein Eintritt des Immobilienerwerbers in bereits beendetes Mietverhältnis Wird eine vermietete Wohnimmobilie verkauft, tritt nach dem Gesetz (§ 566 BGB) der neue Eigentümer anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieters führt ein Grundstückserwerb jedoch nicht mehr zum Eintritt des neuen Eigentümers in Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters aus dem beendeten Mietverhältnis und aus einer Sicherungsabrede zur Mietkaution. Die Abrechnung der Nebenkosten aus der im Zeitpunkt des Auszugs des Mieters laufenden Abrechnungsperiode obliegt dem bisherigen Vermieter. Urteil des BGH vom 04.04.2007 - VIII ZR 219/06
Keine Übertragung von Gemeinschaftseigentum durch Mehrheitsbeschluss Die Eigentümergemeinschaft kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss Teile des Gemeinschaftseigentums zum Sondereigentum einzelner Wohnungseigentümer erklären. Hierzu ist ein einstimmiger Beschluss aller Eigentümer erforderlich. In dem vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall ging es um die Übertragung einzelner Wasserhähne im Garten des Anwesens auf den jeweiligen Nutzer des Gartenabschnitts. Beschluss des OLG München vom 21.02.2007 - 34 Wx 103/05
Haftung für überzogenes Gemeinschaftskonto Unterhalten Eheleute ein gemeinschaftliches Girokonto, so haften grundsätzlich alle Kontoinhaber für die Rückzahlung. Etwas anderes gilt nur, wenn einer der Kontoinhaber das Konto überzogen hat und der andere hiervon keine Kenntnis hatte und auch nicht mit der Überziehung rechnen musste. Derartige Verfügungen sind von der mutmaßlichen Einwilligung
des anderen Kontoinhabers nicht gedeckt. Diese Voraussetzungen liegen
im Regelfall aber dann nicht vor, wenn die Abhebungen der Familie zugute
gekommen sind. Urteil des LG Coburg vom 08.05.2007 - 22 O 463/06
Kündigungsrecht bei Nichtzahlung der Kaution Dem Mieter von Geschäftsräumen steht in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht an der mietvertraglich zu leistenden Kaution zu, wenn die Mieträume vom Vermieter zu vertretende Mängel aufweisen. Ob andererseits allein die Nichtzahlung der Kaution den Vermieter bereits vor Übergabe des Mietobjekts zur fristlosen Kündigung berechtigt, hängt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs von den Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere ist unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien die Zumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters zu prüfen. Hierbei spielt es eine erhebliche Rolle, ob sich der Vermieter seinerseits vertragsgemäß verhalten hat (hier vertraglich geschuldete Herstellung des Mietobjekts). Urteil des BGH vom 21.03.2007 - XII ZR 255/04
Keine wirksame Rückgabe ohne Entfernung von Ein- und Umbauten Gibt der Mieter die gemietete Sache nach der Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter als Entschädigung für die Dauer der Vorenthaltung den vereinbarten Mietzins verlangen. Die Rückgabe von Räumen an den Vermieter bzw. Verpächter setzt in der Regel voraus, dass diesem die Schlüssel ausgehändigt werden und der Mieter bzw. Pächter die darin von ihm untergebrachten Einrichtungsgegenstände entfernt. Hat der Mieter eines Ladens die Schaufensteranlage für seine Bedürfnisse umgebaut und ist er mietvertraglich zur Beseitigung bzw. zum Rückbau verpflichtet, liegt keine Rückgabe im Rechtssinne vor, wenn er die Schaufenster unverändert lässt. Beschluss des KG Berlin vom 19.10.2006
Maklerprovision nach gescheitertem Zwischenverkauf Ein Makler vermittelte an einen Kaufinteressenten ein größeres Gewerbegrundstück. Der Eigentümer verkaufte die Immobilie jedoch an ein anderes Unternehmen, das sich das Recht zum Rücktritt vorbehielt, von dem schließlich auch Gebrauch gemacht wurde, als sich die Bebauungsansprüche zerschlugen. Der Erwerber teilte dem früheren Interessenten den Vertragsrücktritt mit, worauf sich dieser bereit erklärte, den Kaufvertrag zu übernehmen. Der Makler verlangte daraufhin die ursprünglich vereinbarte Provision in Höhe von 350.000 Euro. Der Bundesgerichtshof hielt den Provisionsanspruch weiterhin für gegeben. Eine die Provision rechtfertigende Nachweisleistung kann auch dann vorliegen, wenn der zwischen dem Auftraggeber und dem vom Makler nachgewiesenen Kaufinteressenten geschlossene Vertrag erst zustande kommt, nachdem ein zuvor mit einem anderen Interessenten geschlossener Kaufvertrag durch Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts gescheitert ist. Der zuerst abgeschlossene Kaufvertrag bleibt bis zur Ausübung des Rücktrittsrechts in der Schwebe, sodass das Objekt noch nicht endgültig "vom Markt ist". Somit bestand im vorliegenden Fall kein Grund, dem Makler seinen Provisionsanspruch zu versagen. Urteil des BGH vom 23.11.2006 - III ZR 52/06
Keine Abwälzung der Kosten der Wertermittlung von Immobilien auf Kunden Das Landgericht Stuttgart hat eine Klausel der Bausparkasse Wüstenrot gekippt, die die Kosten für Gutachten zur Wertermittlung einer Immobilie auf die Kunden abwälzt . Dies teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit, deren Musterklage gegen die Klausel erfolgreich war. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer müssen Geldinstitute nun mit Forderungen in Millionenhöhe rechnen. Die Wüstenrot AG hatte von einem Kunden 520 Euro für die
Anfertigung eines Wertgutachtens für eine Eigentumswohnung von
95 Quadratmetern in Düsseldorf gefordert. Das Gutachten ist laut
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für die Bausparkasse stets
Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens, und zwar
unabhängig davon, ob es später wirklich ausgezahlt werde. Nach dem LG Stuttgart benachteiligt die beanstandete Klausel den Verbraucher unangemessen, wie die Verbraucherzentrale weiter mitteilte. Denn Kosten dürften nicht auf Dritte abgewälzt werden, «indem gesetzlich auferlegte Pflichten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu individuellen Dienstleistungen gegenüber Vertragspartnern erklärt werden», so das Gericht. Da die Wertermittlung des Pfandobjektes zudem «nur im eigenen Interesse des Verwenders» der Klausel liege, verneinten die Richter laut Verbraucherzentrale die Möglichkeit, ein Sonderentgelt zu kassieren. Urteil des LG Stuttgart, Az.: 20 O 9/07, nicht rechtskräftig
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu sog. "Schrottimmobilien" Kreditinstitute müssen Verbraucher über ihr Recht belehren, den zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs dienenden Darlehensvertrag widerrufen zu können. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes müssen die Mitgliedstaaten für die Fälle, in denen eine entsprechende Belehrung unterblieben ist, dafür sorgen, dass das Kreditinstitut die Risiken trägt, die mit der in einer Haustürsituation zustande gekommenen Kapitalanlage verbunden sind. Weiter führte der EuGH aus, dass es die Richtlinie über Haustürgeschäfte jedoch nicht grundsätzlich verbiete, dass der Verbraucher, der den Darlehensvertrag widerruft, das Darlehen zuzüglich der marktüblichen Zinsen sofort vollständig zurückzahlen muss. Immobilienrechtsexperte Rechtsanwalt Dr. Joachim Luke betont aber, dass sich das Widerrufsrecht dabei in der Regel nicht auf den Kaufvertrag über die Immobilie erstreckt. Urteile des EuGH vom 25.10.2005, C-350/03, C-229/04
|
||||||||||||||
| © 2010 Copyright LUKE ROBEL & FRANCKE Rechtsanwälte (Leipzig / Dresden). Alle Rechte vorbehalten. | ||||||||||||||